Allgemeine Mandatsbedingungen

der AdviZZr® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gotenstr. 2, 75177 Pforzheim (im Folgenden: AdviZZr®) – Download hier: AdviZZr_Mandatsbedingungen

1. Vergütungsvereinbarung, Gebührenhinweis
Die Abrechnung aller außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten von AdviZZr® erfolgt unter minutengenauer Erfassung nach Zeitaufwand anstelle der gesetzlichen Gebühren mit einem Stundensatz in Höhe von € 300,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer je sachbearbeitenden Rechtsanwalt vergütet, sofern einzelvertraglich keine Pauschalvergütung vereinbart wurde.
Dies gilt auch für die Vertretung in gerichtlichen Angelegenheiten, es sei denn, das sich unter Zugrundelegung des vorstehenden Stundensatzes ergebende Honorar unterschreitet die für diese Tätigkeit vorgesehenen gesetzlichen Gebühren. In diesem Fall sind die gesetzlichen Gebühren geschuldet.
Ohne Mandatsbearbeitung angefallene Reisezeiten des Rechtsanwalts werden mit der Hälfte des obigen Stundensatzes berechnet. Verauslagte Reisekosten sind durch den Mandanten zu erstat-ten.
Eine Anrechnung der Vergütung auf gesetzliche Gebühren aus einer vorherigen oder nachfol-genden Tätigkeit wird ausgeschlossen.
AdviZZr® ist berechtigt, angemessene à-conto-Zahlungen anzufordern.
Soweit Kosten und Auslagen vorstehend nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Nrn. 7000 ff. des Vergütungsverzeichnisses (VV RVG).
Die vorstehende Vergütungsvereinbarung weicht von den gesetzlichen Gebühren gem. Rechts-anwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Jene Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, welcher sich grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten bemisst.
Die hier vereinbarten Honorare können die gesetzlichen Gebühren übersteigen. Insofern wird der Mandant darauf hingewiesen, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.

2. Vertragsschluss und Gegenstand der Tätigkeit
Ein Vertrag kommt durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Bevollmächtigung der AdviZZr® zustande, außerdem dadurch, dass AdviZZr® nach der Beauftragung (schriftlich, mündlich oder in Textform) mit der Leistungserbringung beginnt. Der Mandant hält sich vier Wochen an seine Erklärungen zum Abschluss von Verträgen gebunden, sofern ihm kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er gel-tend macht.
Der Gegenstand des Mandats und die zur Bearbeitung gewünschten Tätigkeiten von AdviZZr® werden zwi-schen dem Mandanten und AdviZZr® gesondert vereinbart. Die im Rahmen der Mandatsbearbeitung zu leis-tende Rechtsberatung von AdviZZr® bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutsch-land, sie umfasst keine steuerrechtliche Beratung.
AdviZZr® ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsan-wälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflich-ten sich AdviZZr®, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

3. Pflichten der Rechtsanwälte

a) Rechtliche Prüfung
AdviZZr® wird die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang recht-lich vertreten.

b) Verschwiegenheit
AdviZZr® wird berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was den Rechtsanwälten im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht den Rechtsanwälten grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Be-stehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich AdviZZr® ge-genüber Dritten, insbesondere Behörden, grundsätzlich nur äußern, wenn der Mandant AdviZZr® vorher von ihrer Schweigepflicht entbunden hat.

c) Verwahrung von Geldern
Für den Mandanten eingehende Gelder wird AdviZZr® treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 7 – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle aus-bezahlen.

d) Datenschutz
AdviZZr® wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbe-fugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

4. Besondere Bestimmungen bei Benennung als externe Datenschutzbeauftragte; kein Weisungsrecht

a) Die Beauftragte wird ihre Verpflichtungen aus dem Auftrag durch qualifiziertes Personal zu erfül-len. Bei Beauftragung als externe Datenschutzbeauftragte wird die Beauftragte ihre vertraglichen Verpflichtungen nach eigenem billigem Ermessen höchstpersönlich durch den benannten qualifi-zierten Datenschutzbeauftragen oder durch von ihr zu beschäftigendes Hilfspersonal als Ressource i. S. v. Art. 38 Abs. 2 DS-GVO erfüllen. Als qualifizierten Datenschutzbeauftragen oder Hilfsper-sonal wird die Beauftragte nur ihre Arbeitnehmer oder Geschäftsführer einsetzen.

b) Zum Nachweis des Fachwissens i. S. v. Art. 37 Abs. 5 DS-GVO hat die Beauftragte dem Mandan-ten im Rahmen der Vertragsverhandlungen Aus- und Fortbildungsbescheinigungen auf Anfrage des Auftraggebers in Kopie auszuhändigen.

c) Die Beauftragte wird sich während der Laufzeit des Dienstvertrags selbstständig um Fortbildungen zwecks Aufrechterhaltung des notwendigen Fachwissens kümmern. Im Übrigen wird die Beauf-tragte eigene Fortbildungsbescheinigungen auf Anforderung des Mandanten in Kopie übermitteln.

d) Der Mandant sichert zu, während der Laufzeit dieses Dienstvertrags ausschließlich Personen zum Datenschutzbeauftragten i. S. d. Art. 37 DS-GVO, §§ 5 Abs. 1, 38 Abs. 1 BDSG n. F. zu benennen, die zum qualifizierten Personal der Beauftragen gehören.

e) Der Beauftragten werden keinerlei Weisungsrechte gegenüber den Arbeitnehmern des Auftragge-bers eingeräumt und AdviZZr® steht kein Recht zu, den Auftraggeber zu vertreten.

5. Haftung der AdviZZr®; Berufshaftpflichtversicherung
AdviZZr® haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. AdviZZr® verpflichtet sich, während der Laufzeit von Dienstverträgen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,00 EUR aufrecht zu erhalten, die auch diejenigen Schäden abdeckt, für die der Beauftragte gem. § 278 BGB oder § 831 BGB einzustehen hat.

6. Obliegenheiten des Mandanten
Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:

a) Umfassende Information
Der Mandant wird AdviZZr® über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten.

b) Rechtsschutzversicherung
Soweit die Rechtsanwälte auch beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, werden diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversiche-rung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angele-genheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.

5. Unterrichtung des Mandanten per Fax
Soweit der Mandant den Rechtsanwälten einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass AdviZZr® ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax mandatsbezogene Informationen zusenden. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft.

6. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail
Soweit der Mandant AdviZZr® eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass AdviZZr® ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Dem Mandan-ten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Vorausset-zungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies AdviZZr® mit.

7. Abtretung; Kostenerstattung
Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung AdviZZr® hiermit an diese ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die AdviZZr® darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angele-genheiten, verrechnen.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

8. Aktenaufbewahrung und Vernichtung
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten der AdviZZr® bis auf die Kostenakte und etwaige Ti-tel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der AdviZZr® vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.

9. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate
Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.

10. Schlussbestimmung
Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einer Bedingung berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

11. Annahmeerklärung nach 151 BGB
AdviZZr® verzichtet ausdrücklich auf den Zugang der Annahmeerklärung durch den Mandanten, soweit dies rechtlich zulässig ist (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1683).

– ohne Unterschrift wirksam –

Datenschutzhinweis:
Die Erhebung und Speicherung sowie Verarbeitung und Nutzung dieser und anderer personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) ist zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und rechtli-chen Verpflichtungen sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen, insbesondere hinsichtlich einer dauerhaf-ten Mandantenbeziehung und der Direktwerbung, erforderlich. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Abs. 1b) und Abs. 1f) DSGVO. Eine Verpflichtung, evtl. erforderliche Einwilligungen zu erteilen, besteht nicht und erteilte Einwil-ligungen können jederzeit – einzeln oder insgesamt – für die Zukunft widerrufen werden. Ein evtl. Widerruf ist an die AdviZZr® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gotenstr. 2, 75177 Pforzheim, E-Mail: info@advizzr.net, zu richten. In diesem Fall werden die aufgrund einer Einwilligung erhobenen und gespeicherten Daten gelöscht. Sie können Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, bei Unrichtigkeit dieser Daten deren Berichtigung und bei unzulässiger Speicherung ihre Löschung fordern sowie Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einlegen. Außerdem haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen, soweit besondere Gründe vorliegen.

Ihre Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald der Zweck ihrer Verarbeitung entfällt. Das gilt insbesondere dann nicht, wenn darüber hinausgehende, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert. Dritte in diesem Sinne können sein: Steuerberater, Buchhaltungsbüros, Datenbanken im Rahmen unseres CRM-Systems (Kundenver-waltungssystems), Betreiber unserer Website- und E-Mail-Server-/Administratoren, IT-Dienstleister (ggf. Fern-wartung) sowie Finanzdienstleister (Banken). Eine evtl. Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen an öffentliche Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, oder an natürliche bzw. juristische Personen des Privatrechts, die ein berechtigtes Interesse an der Verwendung Ihrer Daten darlegen, oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt, oder zur Wahrung be-rechtigter Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f) DSGVO.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das AdviZZr® nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Wider-rufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AdviZZr® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gotenstr. 2, 75177 Pforzheim, Telefon: 07231 42 64 333, Telefax: 07231 58 94 811, E-Mail: in-fo@dg-kanzlei.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Te-lefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Wi-derrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus er-geben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardliefe-rung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzu-zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Trans-aktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits er-brachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienst-leistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Über das Muster-Widerrufsformular informiert Descharmes & Güneri Rechtsanwälte GbR nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)
An
AdviZZr® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Gotenstr. 2
75177 Pforzheim
Telefon: 07231 42 64 333
Telefax: 07231 58 94 811
E-Mail: info@advizzr.net

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen